Energieberatung
Eine auf Ihr Gebäude zugeschnittene Beratung ist Voraussetzung für eine gelungene Planung und viele Fördergelder!
Baubegleitung
Es spielt keine Rolle, ob Sie eine einzelne Maßnahme planen, ein Effizienzhaus renovieren oder sogar ein neues Effizienzhaus errichten. Gerne berate ich Sie bezüglich möglicher Förderungen und begleite Sie auch während der Prozesse, um sicherzustellen, dass die Qualität und die Einhaltung der Förderbedingungen gegeben sind.
Im Rahmen der Baubegleitung biete ich als Gebäudeenergieberater Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Bestandes sowie der Überwachung und Überprüfung des Erfolgs von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an.
Dies garantiert eine hohe Qualität für Immobilienbesitzer und -erbauer.
Der Baufortschritt muss sorgfältig überwacht und dokumentiert werden, um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten. Als Experte für Energieeffizienz stelle ich dem Fördergeber alle notwendigen Dokumente zur Einhaltung der Programmbedingungen zur Verfügung.
BAUBEGLEITUNG BEG-EINZELMASSNAHMEN
Bei der Planung individueller Einzelmaßnahmen sind bestimmte technische Anforderungen an die Energieeffizienz der Komponenten oder Anlagen zu erfüllen. Als Gebäudeenergieberater (HWK) kann ich kontrollieren und bestätigen, ob die geplanten Maßnahmen den Anforderungen entsprechen. Ich berate Sie gerne zu anderen Anforderungen im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen. Zum Beispiel kann die Erstellung eines Lüftungskonzepts, der hydraulische Abgleich des Heizungssystems oder eine Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) erforderlich sein, um weitere Mindestanforderungen zu erfüllen. Ich unterstütze und bestätige die Umsetzung für Sie.
Eine qualifizierte Gebäudeenergieberatung kann dazu beitragen, häufige Fehler während der Bauphase zu erkennen und im besten Fall zu vermeiden. Energieberater arbeiten eng mit dem Bauherren bzw. dem Baumanagement zusammen.
Ziel ist es, die Kosten nach Abschluss der Maßnahmen zu überprüfen und den Nachweis für die Verwendung der Mittel zu erstellen. Ich erfasse die erforderlichen Dokumente für alle Maßnahmen und übersende sie dem Gebäudeeigentümer zur Aufbewahrung.
Baubegleitung Effizienzhaus (KfW 261)
Die Baubegleitung zum Effizienzhaus umfasst die ganzheitliche fachliche Unterstützung während des gesamten Bauprozesses. Ziel ist es, ein besonders energieeffizientes und umweltfreundliches Gebäude zu errichten, das in Summe die angestrebte Effizienzklasse erreicht. Im Rahmen der Baubegleitung werden insbesondere energetische Aspekte der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik berücksichtigt.
Die Baubegleitung durch mich kann dabei helfen, Planungsfehler aufzudecken und beim Einhalten von Vorgaben und Standards zu unterstützen. Eine frühzeitige Einbindung in die Maßnahme sowie eine kontinuierliche Begutachtung während der Bauphase soll sicherstellen, dass die geplanten Arbeiten nach den Regeln der Technik umgesetzt werden und Fehler frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Zudem trägt sie dazu bei, dass ein Effizienzhaus später tatsächlich den gewünschten Energiestandard erreicht und somit langfristig Kosten spart und ein gesünderes Raumklima schafft. Hierzu ist es in den meisten Fällen notwendig weitergehende Nachweise zu führen, z.B. Lüftungskonzept, Wärmebrückenberechnungen oder eine Optimierung der Heizungsanlage.
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wer sich mit den zur Verfügung stehenden Förderangeboten der BAFA / KFW beschäftigt, wird schnell auf einen Bonus bei der Zuschuss-Förderung stoßen. Die Fördergeber gewähren einen Bonus in Höhe von 5 % auf Sanierungsmaßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind.
Doch was ist eigentlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und wie bekommt man ihn?
Eine vom BAFA geförderte Gebäudeenergieberatung unterstützt Hausbesitzer bei der Beantwortung dieser Fragen. Der Zuschuss der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ für eine solche Energieberatung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 €! Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer einen Bericht – je nach Wunsch entweder für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder für eine Sanierung Schritt-für-Schritt im Zuge von Einzelmaßnahmen.
Und was genau hat das mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu tun?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis der oben genannten Gebäudeenergieberatung. Eigentümer können den Energieberater beauftragen, ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Hauses in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen.
So läuft eine Energieberatung im iSFP ab:
- Erstes Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme
- Energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes
- Bewertung des Gesamtgebäudes (Ermittlung des Primärenergiebedarfs)
- Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten
- Abbildung in Farbklassen
- Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen
- Abstimmung zum individuellen Sanierungsfahrplan mit dem Bauherren
- Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
- Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans
- Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
Was bringt der iSFP?
5 Prozent mehr Förderung für in Zukunft geplante Maßnahmen sowie einen ganzheitlichen Überblick des energetischen Ist-Zustands Ihrer Immobilie.
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung weitere Vorteile. Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA oder KFW-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent (auch auf KFW Effizienzhäuser)! Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Reihenfolge die im Plan enthaltenen Maßnahmen angegangen werden. Ich berate Sie gerne über ein sinnvolles Vorgehen.
Ein Beispiel:
Ein Bauherr möchte in seinem Bestandsgebäude die Fenster austauschen lassen und lässt sich von einem Gebäudeenergieberater entsprechend beraten. Im Zuge dieser Einzelmaßnahme kann durch den GEB eine Förderung in Höhe von 15 % über das „Förderprogramm BEG EM“ beantragt werden.
Der Gebäudeenergieberater schlägt vor, im ersten Schritt einen iSFP zu erstellen, um für den geplanten Fenstertausch den zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 % zu erhalten. Da zum einen der iSFP separat gefördert werden kann, siehe „Förderung Energieberatung Wohnen“ und zum anderen die für den iSFP entstehende Kosten bereits bei der ersten Einzelmaßnahme durch den höheren Bonus gedeckt sind, entstehen so weitere Vorteile für den Bauherren.
- Er erhält durch den iSFP eine gesamtheitliche Übersicht zum energetischen Zustand seiner Immobilie.
- Im Zeitraum von 15 Jahren kann der Bauherr voll vom Förderbonus (+5 %) profitieren.
Beratung Heizungsaustausch
Alte Heizkessel sind aus heutiger Sicht ineffizient. Viel Wärme geht bereits bei der Erzeugung sowie dem Transport in die Räume verloren. Darüber hinaus sind solche Heizkessel häufig zu groß dimensioniert und können daher nicht optimal arbeiten. Eine schlechte CO₂-Bilanz und die hohen Energiekosten sind die Folge. Mit der Erneuerung der Heizungsanlage ergibt sich ein enormes Einsparungspotenzial.
Sollte eine Beratung für Sie infrage kommen, helfe ich Ihnen bei der Auswahl eines passenden Heizkonzeptes für Ihr Wohngebäude. Ich führe eine ausführliche Bestandsanalyse durch und betrachte die Schwachstellen Ihrer bisherigen Heizungsanlage. Es werden verschiedene Heizkonzepte unter technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten gegenübergestellt, um die für Ihre Immobilie passende Anlagentechnik herauszufiltern.
Nach heutigem Stand der Technik stehen folgende effiziente Technologien für die Beheizung von Gebäuden zur Verfügung:
- Pelletheizung
- Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Sole-Wasser-Wärmepumpe
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe
- Solarthermieanlage
- hocheffiziente Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- und weitere
Energieausweise (Bedarf / Verbrauch)
Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Energetische Kennwerte (Endenergiebedarf) müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden.
Ein Energieausweis liefert Information zu den anfallenden Energiekosten und zur Energieeffizienz eines Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben für:
- Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gebäuden
- Verkauf, Vermietung oder Verpachtung – mit Pflicht zur Vorlage
- Öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 qm (Aushangpflicht)
und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Die Ausstellung des Energieausweises kann auf Grundlage des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs erfolgen. Ausstellungsberechtigung nach §88 GEG (Gebäudeenergiegesetz). Jeder Energieausweis wird bei der DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) registriert und erhält eine Registriernummer.
Der Bedarfsausweis
ist sehr umfangreich und detailliert. Hier werden die Kennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) Software gestützt berechnet.
+ Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner
– Die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises hängen stark davon ab, wie exakt und aufwändig die Person, die den Ausweis ausstellt, die Daten erhebt. Preisgünstige Angebote können weniger genau ausfallen.
Für den Verbrauchsausweis
müssen die Nachweise (Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen) aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen.
+ Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Deshalb ist der Verbrauchsausweis auch oft die günstigere Variante. Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über sogenannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet.
– Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner und davon, wie oft sie anwesend sind. Leerstände im Gebäude oder die Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen.
Hauseigentümer und Bauherren finden Aussteller von Energieausweisen beispielsweise in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Gerne prüfe ich, ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis notwendig ist und erstelle Ihnen den passenden Energieausweis.