Energieberatung

Meine Beratungsleistungen

Beratung zur Energieeinsparung für Wohngebäude.

Die Bundesregierung entwickelt kontinuierlich das Klimaschutzprogramm 2030 zur Förderung energieeffizienter Gebäude. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Wohngebäude, Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Nichtwohngebäude und Wohnheime gültig.

Ich biete Ihnen folgende Dienstleistungen im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude an:

Energieberatung

  • Bestandsanalyse
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Beratung Heizungsaustausch
  • Energieausweise (Bedarf/Verbrauch)
  • Wärmebrückenberechnung
  • Heizlastberechnung nach DIN 12831
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Erstellen eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6

Fördermittelberatung

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Einzelmaßnahmen Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Förderung Bauberatung iSFP
  • Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung

Sie haben zwei Optionen, wenn es um die Energieberatung für Wohngebäude geht: 

Zum einen besteht die Möglichkeit, Ihre Immobilie einer Komplettsanierung zu unterziehen, was sich beispielsweise nach dem Erwerb einer Bestandswohnung oder der Erbschaft eines in die Jahre gekommenen Hauses empfiehlt. Zum anderen kann es auch ausreichen, spezifische Maßnahmen durchzuführen, um das Wohnklima und die Energiebilanz zu verbessern.

Ich empfehle Ihnen stets, eine Aufstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zu beauftragen, um Ihnen einen ersten Überblick über die Bestandsimmobilie zu verschaffen, egal, wie Sie sich entscheiden. Der iSFP zeichnet Ihr Haus energetisch ab. Dazu wird der Ist-Zustand bestimmt. Je nach Objekt zeigt der iSFP vier bis fünf Schritte auf, wie Sie ein Effizienzhausstandard erreichen können und was Sie dazu tun müssen.

Ihr geringes Risiko ist das Beste an iSFP. Sie erhalten eine umfassende Übersicht und müssen die einzelnen Maßnahmen möglicherweise nicht sofort durchführen lassen. Nur zu beachten ist, dass eine Maßnahme abgeschlossen sein muss, bevor die nächste beginnt. Sie können jedoch die vier bis fünf Maßnahmen gleichzeitig umsetzen. Dies geschieht im Zuge einer umfassenden Komplettsanierung.

Ich werde Ihnen die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Einzelmaßnahme und einer Komplettsanierung im Folgenden aufzeigen:

ENERGIEBERATUNG FÜR WOHNGEBÄUDE

Einzelmaßnahmen

Je nach Art der Maßnahme kann der Antrag entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die KfW gestellt werden. Im Vorfeld stelle ich Ihnen einen entsprechenden Antrag (TPB – Technische Projektbeschreibung). Sobald die betreffende Stelle eine Zusage für das Fördermittel gibt, kann die Umsetzung beginnen und die Maßnahme wird mit dem technischen Projektnachweis (TPN) beendet.

In diesem Fall müssen Sie zuerst in Vorkasse treten bzw. es wird ein Zuschuss oder ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW beantragt. Nachdem alle Dokumente überprüft wurden, wird Ihnen der Zuschuss gewährt oder zur Tilgung Ihres Kredits ausgezahlt.

Komplettsanierung in einem Zug.

Die Finanzierung erfolgt über zinsvergünstigte Darlehen. Je nach Effizienzhausstandard (Ergebnis Ihres iSFP) haben Sie unterschiedliche Kreditvolumina. Diese Transaktionen werden von Ihrer Hausbank über die KfW-Bank abgewickelt. Für diesen Zweck wird Ihnen ein Kreditkonto bei Ihrer Hausbank eingerichtet, auf das das Geld von der KfW-Bank eingezahlt wird.

Von dort aus können Auszahlungen nur gegen Beleg (Handwerkerrechnung) getätigt werden. Nach Prüfung der Projektnachweise wird eine Sondertilgung auf Ihrem Kreditkonto veranlasst. Tilgungszuschüsse können bis zu 40 % betragen.