Fachplanung
Eine auf Ihr Gebäude zugeschnittene Beratung ist Voraussetzung für eine gelungene Planung und viele Fördergelder!
Wärmebrückenberechnung
Frühzeitig Schwachstellen des Gebäudes erkennen!
Die Wärmebrückenberechnung erfolgt bereits während der Planungsphase Ihres Neubaus oder im Rahmen einer Sanierung. Durch sie erkennt man Schwachstellen in der Konstruktion des Gebäudes und kann so frühzeitig eingreifen.
In der Energiebilanz eines Gebäudes können Wärmebrücken auf unterschiedliche Weise berücksichtigt werden – über pauschale Zuschläge oder mithilfe einer detaillierten Berechnung. Wenn ein Effizienzhaus 55 oder 40 geplant wird, sind eine detaillierte Berechnung und die Erstellung eines Wärmebrückenkonzepts unumgänglich.
WAS SIND WÄRMEBRÜCKEN?
Wärmebrücken sind geometrische, konstruktive oder materialbedingte lokale Änderungen der Gebäudehülle, sie verändern den Wärmestrom, womit jede Ecke eines Gebäudes eine Wärmebrücke darstellt, ebenso jeder Bauteilanschluss, z. B. die Verbindung der Geschossdecke mit der Außenwand.
Die Wärmebrücken können bauphysikalisch soweit ins Bauteil hineinreichen, dass sie selbst die wichtige raumseitige Oberflächentemperatur kritisch beeinträchtigt. Im ungünstigsten Fall kondensiert bei einer zu geringen raumseitiger Oberflächentemperatur die feuchte Raumluft, dies führt im schlechtesten Fall zum Kondenswasserausfall, was wiederum Schimmelbildung begünstigen kann. Dieser Effekt ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern kann auch Bauteile des Gebäudes dauerhaft schädigen.
Bei einer energetischen Bilanzierung eines Gebäudes werden die Energieverluste einer Wärmebrücke als Korrekturwert gesondert erfasst. Ohne eine Berücksichtigung der Wärmebrücken in der Planung wird der ungünstige pauschale Korrekturwert bei der Bilanzierung angesetzt. Herkömmliche Planungen unterschreiten in der Regel diesen pauschalen Wert deutlich. Mit der Dokumentation der Gleichwertigkeit nach der DIN 4108 oder des berechneten Psi-Wertes der Wärmebrücke, kann ein reduzierter Korrekturwert bei der Berechnung angesetzt werden, welcher die Gesamtbilanz des Gebäudes erheblich verbessern kann.
Diese präzise Berechnung der Wärmebrücke und die Vermeidung von pauschalen Ansätzen führt zu einem genau definierten Planungskonzept.
WIE wird eine WÄRMEBRÜCKENBERECHNUNG erstellt?
Die Wärmebrückenberechnung erfolgt über eine spezielle Software, für die zunächst die geplanten Anschlüsse der Bauteile bekannt sein müssen.
Die einzelnen Wärmebrücken werden im detaillierten Verfahren genau berechnet und die Auswirkungen auf die Energiebilanz und Oberflächentemperatur untersucht. Es werden Vorschläge zur Minimierung des Wärmebrückeneinflusses ausgearbeitet. Für detaillierte Wärmebrückenberechnungen biete ich Ihnen gerne einen Paketpreis an. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt über das Kontaktformular mit mir auf.
Dank eines Wärmebrückennachweises kann oft ein höherer Standard erreicht werden.
Heizlastberechnung nach DIN 12831
Was ist eine Heizlastberechnung?
Eine Heizlastberechnung ermittelt die Leistung, die erforderlich ist, um eine festgelegte Innentemperatur unter der Normaußentemperatur zu erreichen. Im Grunde genommen die Leistung, die erforderlich ist, um das Gebäude am kältesten Tag des Jahres auf die gewünschte Temperatur zu erwärmen.
Die richtige Dimensionierung und Auswahl der Heizungsanlage ist von entscheidender Bedeutung. Eine falsche oder im Vorfeld nicht durchgeführte Berechnung kann den Betrieb der Anlage und die Effizienz deutlich verschlechtern. Überdimensionierte Anlagen verursachen unnötig hohe Heizkosten, außerdem neigen zu große Anlage zum „takten“, was z.B. bei Wärmepumpen zu erhöhtem Verschleiß der Anlage führen kann.
Wie wird die HEizlast berechnet?
Die Heizlast eines Gebäudes setzt sich aus Transmissionswärmeverlusten und Lüftungswärmeverlusten zusammen. Transmissionswärmeverluste sind Wärmeverluste über die gesamte Gebäudehülle. Der Lüftungswärmeverlust ist ein Verlust, der durch das Lüftungsverhalten verursacht wird. Der Luftwechsel wird je Raum festgelegt und richtet sich nach dem hygienisch erforderlichen Mindestluftwechsel.
Durch die Addition aller Wärmeverluste kann die Basis für die Planung einer Heizungsanlage geschaffen werden. Die folgenden Faktoren haben Einfluss auf das Endergebnis:
- die gewählte Innentemperatur
- die Luftwechselrate der einzelnen Räume
- der Schichtaufbau der Außenbauteile (gegen unbeheizt)
- die beheizte Wohnfläche
Für die Berechnung wird das Gebäude mithilfe einer Fachsoftware in einem 3D-Model bilanziert. Hierbei werden alle Außen- und Innenbauteile berücksichtigt und mit den gegebenen Schichtaufbauten konstruiert. Raumprofile werden erstellt und Luftwechselraten werden nach Normvorgaben zugeteilt. Daraus ergibt sich eine ausführliche Berechnung der Heizlast des gesamten Gebäudes und aller einzelnen Räume.
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Was ist der hydraulische Abgleich?
Der hydraulische Abgleich beschreibt ein Verfahren, bei dem alle wärmeübertragenden Heizflächen mit genau der Wärmemenge versorgt werden, die rechnerisch ermittelt wurde, um die einzelnen Räume auf die gewünschte Raumtemperatur zu erwärmen.
Wird der hydraulische Abgleich nicht vorgenommen, kommt es dazu, dass einzelne, meist näher am Wärmeerzeuger befindliche Heizflächen völlig überversorgt sind, wobei die weiter entfernten Heizflächen, z.B. im Dachgeschoss, kaum Wärme in den Raum abgeben können. In der Vergangenheit wurde diesem Phänomen mit einer gesteigerten Pumpenleistung oder einer Erhöhung der Vorlauftemperatur begegnet, was zu einer enormen Steigerung der Heizkosten geführt hat.
Wird ein Abgleich vorgenommen, so wird mit voreinstellbaren Heizkörperventilen der Durchfluss an den Heizflächen so weit verengt, dass nur die definierte Wärmemenge, die benötigt wird, durchströmen kann. Dadurch ergeben sich geringere Rücklauftemperaturen und es können meist Vorlauftemperatur und Pumpenleistung deutlich reduziert werden.
Ein hydraulischer Abgleich ist immer dann notwendig, wenn sich die Transmissionswärmeverluste des Gebäudes ändern. Dies kann durch die Dämmung der Fassade, den Austausch der Fenster mit Wärmeschutzverglasung oder auch durch Änderungen am Heizungssystem hervorgerufen werden.
Wird ein hydraulischer Abgleich durchgeführt, ist zunächst eine raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 zu erstellen, um die notwendige Wärmemenge der einzelnen Räume zu berechnen. Weiterhin ist zu prüfen, ob voreinstellbare Thermostatventile vorhanden sind, oder ob diese nachgerüstet werden müssen. Mithilfe einer Software werden die Werte für die voreinstellbaren Thermostatventile ermittelt. Anschließend müssen die Thermostatventile durch eine Fachfirma eingestellt werden.
Bei einem Wohngebäude können durch den hydraulischen Abgleich erhebliche Heizkosten im Vergleich zu nicht hydraulisch abgeglichenen Heizungsanlagen eingespart werden. Die Investition für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs amortisiert sich häufig nach wenigen Jahren.
Ich nehme die notwendigen Berechnungen zum hydraulischen Abgleich gerne für Sie vor, damit Ihre Heizungsanlage optimal arbeiten kann.
Wie wird der hydraulische Abgleich vorgenommen?
Erstellen eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6
Bei Altbauten oder nicht sanierten Gebäuden entweicht Raumluft durch Bauteilfugen. Dadurch kommt es zu einem natürlichen Luftaustausch im Gebäude. Nach einer erfolgten Sanierung kann die Infiltration bis um das 40-fache reduziert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert bei der Errichtung von Gebäuden eine dauerhaft luftdichte Bauweise. Mit solch einer dichten Gebäudehülle sinkt jedoch der Luftwechsel durch Infiltration, wie z.B. Undichtigkeiten bei älteren Fenstern. Bei Sanierungsmaßnahmen – vorrangig an der wärmeübertragenden Gebäudehülle – ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung, durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes in Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind.
Wann ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen?
Wird bei der Prüfung nach DIN 1946-6 festgestellt, dass lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, wird durch Erstellung eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 der Mindestluftwechsel sichergestellt. Dieser kann durch eine freie Lüftung oder durch eine mechanische Lüftungsanlage gewährleistet werden.
Mögliche Folgen einer zu luftdichten Bauweise ohne die Sicherstellung des Mindestluftwechsels können sein:
- schlechte Raumluftqualität durch hohen CO₂-Anteil
- unbehaglich hohe Luftfeuchtigkeit
- Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzbildung im Gebäude