Fördermittelberatung
Eine auf Ihr Gebäude zugeschnittene Beratung ist Voraussetzung für eine gelungene Planung und viele Fördergelder!
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
WAS WIRD GEFÖRDERT
Die Gebäudehüllfläche hat in der Regel das größte Einsparpotenzial bei der energetischen Sanierung. Sie ist von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich und betrifft die Flächen, die tatsächlich Kontakt zu unbeheizten Räumen oder gar zur Außenluft haben. Ein unbeheizter Dachboden oder Keller ist das beste Beispiel dafür. In den Beispielen wäre die Gebäudehüllfläche die oberste Geschossdecke bzw. die Kellerdecke.
Die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle dienen dazu, den beheizten Wohnraum von dem unbeheizten Rest zu trennen. Die Gebäudehüllfläche besteht beispielsweise aus der Fassade, inklusive der Fenster und Türen sowie der Dachflächen. Weitere Flächen müssen betrachtet und je nach Situation vor Ort definiert werden, z.B. kann es ein unbeheizter Keller sein, aber auch die unter dem Keller liegende Bodenplatte.
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).
Gefördert werden u.a.:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- sommerlicher Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
- Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP; nicht bei Förderung von Heizungen)
HÖHE DER FÖRDERUNG
Um eine Förderung zu bekommen, muss das eingesetzte Mindestinvestitionsvolumen für die Einzelmaßnahme bei 2.000 € brutto liegen. Bei genauer Betrachtung wird schnell klar, dass das Mindestinvestitionsvolumen bei den angesprochenen Maßnahmen meist eine eher untergeordnete Rolle einnimmt.
Nach oben ist die Förderung auf 30.000 € brutto pro Wohneinheit (mit iSFP 60.000,00 €) und Kalenderjahr in der Zuschussvariante gedeckelt. In der Kreditförderung liegt die maximale Kredithöhe bei 150.000,00 € pro Wohneinheit. Aktuell liegt der Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bei 15 %. Weitere 5 % gibt es bei Vorliegen eines iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan).
Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und ich rechnen es für Sie durch.
Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne des Förderprogramms Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) – nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Heizungsoptimierung
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).
Gefördert werden u.a. (Liste nicht abschließend):
- Bestandsaufnahme (Gebäude und Anlagen) auf Basis von Plänen, sonstigen Dokumentationen oder Datenaufnahme vor Ort
- Detaillierte Aufnahme und Kontrolle des Bestands (wie z. B. von vorhandenen Lüftungskanälen hinsichtlich Rohrführung, Schallentkopplung, Luftdichtheit und Verschmutzung)
- Messtechnische Untersuchungen als Unterstützung für die Erstellung eines energetischen Gebäudekonzeptes
- Entwicklung geeigneter energetischer Konzepte
- Erstellen von Beratungsinstrumenten
- Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzeptes (Wärmeschutz- und Anlagenkonzept)
- Untersuchung von Varianten hinsichtlich der Effizienz und Wirtschaftlichkeit
- Beratung und Abstimmung des energetischen Gesamtkonzeptes mit den Auftraggebenden
- Konzept zur Wärmebrückenminimierung
- Aufstellen eines Luftdichtheitskonzeptes
- Aufstellen eines Lüftungskonzeptes
HÖHE DER FÖRDERUNG
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Es werden die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt (keine Fördermittelberatung). Darüber hinaus sind auch Leistungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle im Zusammenhang mit der Umsetzung der energetischen Maßnahmen förderfähig.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 €.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich erstelle Ihnen ein auf Ihr Vorhaben abgestimmtes Angebot.
Einzelmaßnahmen Anlagentechnik (außer Heizung)
WAS WIRD GEFÖRDERT
Einzelmaßnahmen im Hinblick auf die Anlagentechnik (außer Wärmeerzeuger) betreffen im Wesentlichen den Einbau, die Inbetriebnahme, die Einregulierung und Einweisung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärmerückgewinnung. Weiterhin gefördert werden die Optimierung von Heizungsanlagen, z. B. Einbau von hocheffizienten Pumpen, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage sowie Einbau eines Efficiency Smart Home.
Gefördert werden u.a.:
- Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen
- Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP; nicht bei Förderung von Heizungen)
HÖHE DER FÖRDERUNG
Um die angestrebte Förderung für Einzelmaßnahmen im Hinblick auf die Anlagentechnik zu erhalten, ist für die Antragstellung zwingend die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich.
Um eine Förderung zu bekommen, muss das eingesetzte Mindestinvestitionsvolumen für die Einzelmaßnahme bei 2.000 € brutto liegen. Bei genauer Betrachtung wird schnell klar, dass das Mindestinvestitionsvolumen bei den angesprochenen Maßnahmen meist eine eher untergeordnete Rolle einnimmt.
Nach oben ist die Förderung auf 30.000,- € brutto (mit iSFP 60.000,- €) pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt.
Aktuell liegt der Fördersatz für die genannten Sanierungsvorhaben bei 15 % der förderungsfähigen Ausgaben.
Zusätzlich können Sie von einem iSFP-Bonus in Höhe von 5 % profitieren, wenn Sie sich von mir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen.
Nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf und ich nehme die notwendigen Berechnungen für Sie vor.
Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
WAS WIRD GEFÖRDERT
Sinn und Zweck der Einzelmaßnahmen, die die Heizungstechnik betreffen, ist die nachhaltige und effiziente Wärmeerzeugung durch regenerative Anlagen.
Gefördert werden u.a.:
- Solarkollektoranlagen, darunter auch photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren), wenn sie als Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder als Umfeldmaßnahme für Wärmepumpen eingesetzt werden
- Biomasseheizungen, mit und ohne Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
- sämtliche Kosten für Brennstoffaufbewahrung (Bunker und Lagerräume für Pellets, Silos, Speicher für grünen Wasserstoff)
- Wärmepumpen (sämtliche Umfeldmaßnahmen: Erschließung, Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme, Brunnenbohrungen, etc.)
- stationäre Brennstoffzellenheizung (100 % Wasserstoff)
- innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäudenetz (Nahwärme) oder Wärmenetz (Fernwärme)
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien
FÖRDERSATZÜBERSICHT
KLIMAGESCHWINDIGKEITSBONUS IN DER BEG EM
Der Klimageschwindigkeitsbonus ersetzt den ehemaligen Heizungstauschbonus. Der Bonus wird selbst nutzenden Eigentümern für den Einbau einer neuen, mit regenerativen Energiequellen betriebenen, Anlage nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.
Es gelten die folgenden Bonussätze:
- bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte
- ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte
- ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte
- ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte
- ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte
HÖHE DER FÖRDERUNGEN
Um die angestrebte Förderung für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes zu erhalten, ist für die Antragstellung zwingend die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich. Für die Antragstellung bezüglich aller anderen Anlagen wird die Hinzuziehung eines EEE empfohlen.
Die Förderung setzt voraus, dass das eingesetzte Mindestinvestitionsvolumen für die Einzelmaßnahme bei 2.000 € brutto liegt. Im Hinblick auf die soeben genannten förderungsfähigen Maßnahmen wird dieser Wert jedoch in der Regel problemlos erreicht.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen beträgt in der Zuschussförderung:
- 30.000,- € für die 1. Wohneinheit
- 15.000,- € jeweils für die 2. bis 6. Wohneinheit
- 8.000,- € jeweils ab der 8. Wohneinheit
In der Kreditförderung 120.000,- € pro Wohneinheit (die Summe bezieht sich auf alle beantragten Maßnahmen)
EINZELMASSNAHMEN ZUR WÄRMEERZEUGUNG
AKTUELLER FÖRDERSATZ: 30 % IN DER HEIZUNGSTECHNIK
Aktuell liegt der Fördersatz für Sanierungsvorhaben, die die Heizungstechnik betreffen, bei mindestens 30 % der förderungsfähigen Ausgaben.
Zusätzlich kann ein Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 20 % für selbst genutztes Eigentum sowie 30 % Einkommensbonus (40.000,- € Haushaltsjahreseinkommen) oder ein Effizienz-Bonus in Höhe von 5 % für den Einbau einer Wärmepumpe (mit natürlichem Kältemittel) angesetzt werden.
Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt maximal 70 %.
Nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf und ich nehme die notwendigen Berechnungen für Sie vor.
Förderung Bauberatung iSFP
WAS WIRD GEFÖRDERT
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Gefördert werden u.a.:
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 € einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Stand: 07.08.2024
ANGEBOTSERSTELLUNG
Nachdem der erste Schritt gemacht ist, erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Bei einem Einfamilienhaus sollte sich, nach Abzug der Förderung, Ihr effektiver Eigenanteil bei circa 1.000,- € einpendeln.
Beachten Sie, dass es sich hier nur um einen ungefähren Wert handelt. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Aufwand (z. B. Gebäudeaufmaß, Aufnahme der Anlagentechnik), dieser wird bei einer Angebotserstellung für Sie kalkuliert. Sollten Bauantragsunterlagen bzw. Baupläne Ihres Gebäudes vorhanden sein, bitte ich bei einer Anfrage um entsprechenden Hinweis.
Angebote sind immer verbindlich. Somit haben Sie stets volle Kostenkontrolle.
Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung
WAS WIRD GEFÖRDERT
Bei den Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung handelt es sich um Vorhaben zur Optimierung von Heizungsanlagen und Steigerung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden.
Gefördert werden u.a.:
- Analyse des Ist-Zustandes
- Austausch von Heizungs-, Umwälz- oder Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- nach erfolgtem hydraulischen Abgleich können folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden.:
- Armaturen zur Volumenstromregelung wie voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler sowie Strangregulierventile und Differenzdruckregler, Strangdifferenzdruckregler
- Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme
- Umstellung des Trinkwarmwassersystems, das heißt Integration in die Heizungsanlage, inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen, Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, Austausch von „kritischen“ Heizkörpern zur Systemtemperaturreduzierung gegen Niedertemperaturheizkörper (Vorlauftemperatur ≤ 55 °C) und Wärmespeichern auf dem Gebäudegrundstück
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Anschluss an eine Breitbandverkabelung
- Wärmemengenzähler
HÖHE DER FÖRDERUNGEN
Um eine entsprechende Förderung zu erhalten, müssen folgende Punkte bei Ihrer bestehenden Heizungsanlage beachtet werden:
- die bereits mit regenerativen Energiequellen betriebene Heizungsanlage muss älter als 2 Jahre sein
- die mit fossilem Brennstoff versorgte Anlage darf nicht älter als 20 Jahre sein
Außerdem ist zu beachten, dass nur Wohngebäuden bis max. 5 Wohneinheiten gefördert werden. Bei der Förderung der Heizungsoptimierung wird die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) empfohlen, da viele der genannten Förderungen erst in Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich möglich sind.
Die Förderung setzt voraus, dass das eingesetzte Mindestinvestitionsvolumen für die Einzelmaßnahme bei 300 € brutto liegt. Bei genauer Betrachtung wird schnell klar, dass das Mindestinvestitionsvolumen bei den angesprochenen Maßnahmen meist eine eher untergeordnete Rolle einnimmt.
FÖRDERSATZ 15 % – 50 %
Aktuell liegt der Fördersatz für Sanierungsvorhaben an der Heizungsoptimierung bei 15 % der förderungsfähigen Ausgaben.
Zusätzlich können Sie von einem iSFP-Bonus in Höhe von 5 % profitieren, wenn Sie sich von mir im Vorfeld, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Bei Anlagen für feste Biomasse werden 50 % gefördert, wenn die Maßnahme zur Emissionsminderung dient (Einzelfeuerstätten sind davon ausgenommen).